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Was sonst nirgends hinpasst
By elsner
#13874
[quote=Wacker02_Fan ]
Das generelle Bleiberecht nach 5 Jahren hätte vermutlich zur Folge, dass man die Verfahren schneller abwickelt, damit dieser Fall erst gar nicht eintritt. Das würde ich sehr begrüßen!
[/quote]
http://www.bmi.gv.at/bmireader/documents/465.pdf Seite 4
ein Asylverfahren dauert ca. 1-2 Jahre, bei negativ Entscheid und anschl. Einspruch dauert das 2. Verfahren ca ein halbes bis ein Jahr, anschl. geht der Asylant 2 mal vor den Verw.GH und 2 mal vor den Verfass.Gh und am Schluß zum Höchstgericht.
Wie soll die ganze Aktion kürzer als 10 Jahre dauern???
Es würde ein Bleiberecht auch für alle Vergewaldiger, Mörder, Dealer,... bedeuten.
Also wer das will, kann doch wirklich nicht alle bei einander haben.
Asylbeantragente sind meist illegal in Österreicch eingereist, nach der 1. Instanz wird bei einem neg. Bescheid festgestellt, das der Asylant kein Bleiberecht mehr hat.
Durch den gang durch alle Instanzen wird doch nur erreicht, das sich der Illegale solange wie möglich in Österreich aufhalten kann, und dem Staat durch die ganzen Verfahren eine menge Geld kostet.
So, und jetzt werd ich wohl dem rechten Eck zu geordnet ;)aber gut so
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By Weinbeisser
#13882
[quote=granit ]
Ja und Nein, ursächlich ging es nicht um eine Straffälligkeit, dem Asylantrag wurde nicht stattgegeben, dennoch lies der Vater die Familie nachholen. Der negative Bescheid hatte nichts mit der Vorstrafe des Bruders zu tun (Discoschlägerei).
[/quote]

Danke für die Info!

[quote=granit ]
Nur bitte, aufgrund einer Vorstrafe jetzt den Stab über die Familie zu brechen kann es ja auch nicht sein.
[/quote]

Sollte natürlich schon von der Art und Schwere der Delikte abhängig sein.
By emil0815
#13884
Das mit den vielen Einsprüchen ist doch das Dilemma! Warum nicht nur eine Revisionsmöglichkeit? Das muss man die Verantwortlichen fragen!
By elsner
#13885
Ist auch meine Meinung, und vieler anderer.
vor lauter Bürokratie hebelt sich der Staat selbst aus.
...aber wir dummes Volk, sind wohl zu blöd, um das zu verstehn. ::)
By granit
#13887
[quote=elsner ]

Es würde ein Bleiberecht auch für alle Vergewaldiger, Mörder, Dealer,... bedeuten.
[/quote]

Bitte, kann denn hier fast keiner ernsthaft diskutieren? Es kann ja natürlich von der schwere der Delikte abhängig gemacht werden. "Generelles" Bleiberecht ist in diesem Fall ein sehr irreführender Begriff .
Und was den Instanzenweg betrifft. Mehrheitlich sind die Entscheidungen der ersten Instant fehlerhaft. Da wird schon einmal einer Tschetschenin ein negativer Asylbescheid zugestellt weil ihre Darstellung vergewaltigt zu sein nicht glaubhaft ist. Denn wäre es so, dann wäre sie in ihrem Kulturkreis umgebracht worden..., Solche Sachen werden dann halt in der ersten Instanz entschieden..., egal.
Achja: Legal als Asylant in Österreich einreisen ist nahezu ein Ding der Unmöglichkeit. Natürlich sind tausende Menschen "illegal" im Land. Zu schön, dass populistische Wirthausschläger, welche sogar noch von manchen gewählt werden nach "Deportationen" rufen um diese loszuwerden

@weinbeisser: Sehe ich genauso.
By elsner
#13888
ist schon klar, nur unter generell versteh ich halt das mal so.
und wie unsere Justizministerin Berger gemeint hat alle unter einem Jahr Strafhaft, da sind halt einmal Dealer und vergewaltiger auch dabei, zugegeben Mörder nicht, hoffentlich.
Was ich aber gemeint hab, das durch die ganzen Instanzen das Bleiberecht, mehr oder weniger, erzwungen wird.
By granit
#13891
[quote=elsner ]
ist schon klar, nur unter generell versteh ich halt das mal so.
und wie unsere Justizministerin Berger gemeint hat alle unter einem Jahr Strafhaft, da sind halt einmal Dealer und vergewaltiger auch dabei, zugegeben Mörder nicht, hoffentlich.
Was ich aber gemeint hab, das durch die ganzen Instanzen das Bleiberecht, mehr oder weniger, erzwungen wird.
[/quote]

Ich hätte nichts dagegen die Strafen für Vergewaltiger zu erhöhen. Und Asylwerber vermehrten Zugang zum Arbeitsmarkt gewähren, anstatt zusätzlich billige Arbeitskräfte als Gastarbeiter ins Land zu holen würde ich auch begrüssen.
Aber der Instanzweg ist notwendig, und besonders solange die Qualität der ersten Instanz derart minderwertig ist. Und Einsprungsmöglichkeiten in einer solch wichtigen Sache sind gerechtfertigt. Da geht es um Existenzen, und die Gesundheit und manchmal um das nackte Leben.
Aber ich möchte eher allgemein eher nich was sagen. Was mich hier auch so stört, ist dass einzelne Punkte seperat diskutiert werden, die jedoch zusammenhängen. Eine personelle Aufstockung ist unbestritten notwendig. Nur die werden den Rückstau nicht in absehbarer Zeit bewältigen können. Wieso soll es nicht möglich sein, gut integrierte Menschen die schon lange hier leben ein Bleiberecht zu gewährleisten. Wichtig sind für mich da 2 Punke: Es muss ab dann gesichert sein die Qualität und die Dauer der Bescheide zu verbessern. Ebenso muss deutlich kommuniziert werden, dass es sich um eine Einmalaktion handelt.
Wacker II 2023/24

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