Sniper hat geschrieben:6 Monate wäre die richtige Antwort!
Siehe auch:
https://www.das.at/Rund-ums-Recht/Recht ... ieinsatzen
Inkl. Rechtslage, wenn man Sicherheitsorgane filmt. Und nur zur Info, das gilt auch generell für Jedermann, was das persönliche Bildrecht angeht. Ist also nicht auf Behörden begrenzt.
Damit mal die Mythen im Land der Mythen bleiben.
Ist das so, dass eine theoretische Kontrolle keine Daten älter als 6 Monaten finden würde? Außer sie würden (wie von AlexR angesprochen) die Filmer selbst belasten? Und auch keine Kopien auf privaten Geräten usw?
Wichtig wär, dass die Aufnahmen
1. automatisch gelöscht werden, wenn sie nicht jemand mit entsprechenden Befugnissen in ein anderes Archiv mit längerer Aufbewahrungsdauer verschiebt. Und nein, ein Polizist kann das nicht sein, das muss min jemand bei der Staatsanwaltschaft sein.
2. auch die eigene Bodycam generell nicht angesehen werden kann.
3. der Polizist keine Schreibrechte auf seiner Bodycam hat und diese nicht abschaltbar ist.
4. die Bodycam regelmäßig und automatisch die Aufnahmen auf einen sicheren Onlinespeicher mit besagter Löschautomatik lädt und dann von der Bodycam entfernt.
5. Zugriffe auf eigene Aufnahmen in diesem Onlinespeicher nur mit schriftlicher Begründung erlaubt sind. Und andere erst nach Antrag bei und Freigabe durch die Staatsanwaltschaft. Und jeder Zugriff genau protokolliert wird mit min. 3jähriger Aufbewahrungsdauer des Zugrifflogs zumindest aber so lange die Aufnahme existiert.
Das wären aus meiner Sicht die Grundvoraussetzungen bevor man über einen Kameraeinsatz überhaupt nachdenken dürfte.