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Das Aushängeschild des Tiroler Traditionsvereins.

Wie endet die Partie?

Sieg
7
78%
Remis
Keine Stimmen
0%
Niederlage
2
22%
#161654
Ich bin auch dafür. Vor allem wenn genug Platz ist, dann dürfen Freunde und Helferinnen durchaus auf besonders Schwache Rücksicht nehmen.

PS: Abgesehen davon, dass das allein aus Prinzip schon eine gute Sache ist, das wäre der Stoff aus dem GeschichTTen sind: Fußballverrückte mit Beeinträchtigung sind am Boden zerstört, nachdem sie eine halbe Stunde vom Spiel verpasst haben, weil beim FC Wacker nicht genügend Behindertenparkplätze zur Verfügung gestellt werden.
#161657
wacker 4ever hat geschrieben: 4. Dez 2018, 21:23 Ja, bitte. Weil dann kann ich auch "lästig" sein und mal nachhaken. Die sollen nur merken, dass sich einfache Bürger auch nicht alles gefallen lassen. Bei solchen Themen bin ich etwas sensibel.
Habe denen geschrieben und bin gespannt ob ich eine Antwort erhalten werde. (Mit Bild)
Sehr geehrte Damen und Herren!

Da ich stark gehbehindert bin, bin ich des Öfteren auf Benutzung eines Behindertenparkplatzes angewiesen. Bin im Besitz eines derartigen Ausweises. Aber wie beim Spiel des FC Wacker Innsbruck gegen den SK Rapid am 02.12 2018 geschehen waren diese Plätze von Einsatzwagen der Polizei (ohne Einsatz) besetzt und das obwohl die für die Einsatzwagen gesperrten Parkplätze in der Stadionstraße leer gewesen wären. Und als Frechheit musste ich mich noch auf meinen höflichen (!) Hinweis von einem leitenden Beamten aufs übelste anschnauzen lassen. Überlege mir nun damit an die Öffentlichkeit zu gehen, oder was kann man machen, dass so etwas nicht mehr vorkommt?
Ist die Polizei nicht auch den Verkehrsregeln verpflichtet?
Zuletzt geändert von Rudl am 5. Dez 2018, 18:15, insgesamt 1-mal geändert.
#161680
Hier eine Antwort auf meine Mail. Ohne Worte!
Sehr geehrter Herr Tilg!

Die Landespolizeidirektion Tirol bestätigt das Einlangen Ihrer gegenständlichen Beschwerde und bedauert Ihre offenbar mit der Polizei gemachten unangenehmen Erfahrungen. Gleichzeitig darf aber auch mitgeteilt werden, dass Fahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes gemäß § 26a der Straßenverkehrsordnung tatsächlich auch außerhalb von Einsatzfahrten von diversen Geboten und Verboten, u.a. auch von Halte- und Parkverboten, ausgenommen sind. Darüber hinaus hat es sich im Anlassfall aufgrund eines notwendigen Großeinsatzes von Polizeikräften doch auch um einen etwas differenziert zu beurteilenden Ausnahmefall gehandelt.

Ungeachtet dessen darf Ihnen aber versichert werden, dass Ihre Kritik dem Stadtpolizeikommando Innsbruck bzw. den für die Einsatzabwicklung zuständigen Organen zur Kenntnis, Prüfung und zukünftigen Sensibilisierung der Einsatzkräfte weitergeleitet wird.

In der Hoffnung, Ihnen mit dieser Vorgangsweise gedient zu haben, zeichnet

Mit freundlichen Grüßen
Für den Landespolizeidirektor
Scharfe Antwort ist gefolgt! Wäre eh gut, wenn sich jemand anschließen würde!
#161683
Danke für die Info. Wie erwartet eine Standard-Antwort. Dass für solche Fahrzeuge bei einem akuten Einsatz eigene Regeln gelten (siehe zB auch bei Rot über eine Ampel fahren, automatisch immer Vorrang usw.), war mir natürlich klar. Dass dies aber bei einem normalen "Sicherungseinsatz" auch mit den Parkplätzen gilt, war mir neu. So gesehen ist es natürlich gut, wenn Du nochmal was antwortest, aber im Grunde bist eh schon auf verlorenem Posten. Und die Unfreundlichkeit des Beamten glaubt Dir dort eh kein Mensch.
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