- 20. Mai 2022, 10:46
#212381
"Die außerordentliche Generalversammlung hat längstens binnen 6 (sechs) Wochen ab dem Zeitpunkt des Beschlusses bzw. des Einlangens des Verlangens beim Vorstand stattzufinden."
Da zu diesem Zeitpunkt nichts mehr relevant ist (für ein "Spiel"jahr 2022/2023 ???) sehe ich die AOGV ja sowieso nur als ein symbolisches Zeichen. Das kann die Chance für ein Aufarbeiten der Vergangenheit sein und eine Chance auf die Wahl eines Zukunfts-Vorstands für was immer der FCW da noch ist oder sein kann.
In 10 Tagen läuft übrigens die Frist für den statutengemäßen Vereinsaustritt per Ende Juni 2022 aus. Könnte für jene wichitg sein, die keinen KR-, MP-, TK- FCW mehr finanziell unterstützen wollen.
Ich werde am Sonntag die letzte Chance dazu nutzen, unserem Präsidenten für seine außergewöhnlichen Leistungen für unseren Herzensverein zu danken. Eine weitere Möglichkeit dafür wird es nicht mehr geben.
admin hat geschrieben: ↑20. Mai 2022, 08:20 Gibts von Vereinsseite schon eine Rückmeldung?Warum sollte der "fleißige" Kevin das tun? Siehe Statuten §13 Abs 5:
"Die außerordentliche Generalversammlung hat längstens binnen 6 (sechs) Wochen ab dem Zeitpunkt des Beschlusses bzw. des Einlangens des Verlangens beim Vorstand stattzufinden."
Da zu diesem Zeitpunkt nichts mehr relevant ist (für ein "Spiel"jahr 2022/2023 ???) sehe ich die AOGV ja sowieso nur als ein symbolisches Zeichen. Das kann die Chance für ein Aufarbeiten der Vergangenheit sein und eine Chance auf die Wahl eines Zukunfts-Vorstands für was immer der FCW da noch ist oder sein kann.
In 10 Tagen läuft übrigens die Frist für den statutengemäßen Vereinsaustritt per Ende Juni 2022 aus. Könnte für jene wichitg sein, die keinen KR-, MP-, TK- FCW mehr finanziell unterstützen wollen.
Ich werde am Sonntag die letzte Chance dazu nutzen, unserem Präsidenten für seine außergewöhnlichen Leistungen für unseren Herzensverein zu danken. Eine weitere Möglichkeit dafür wird es nicht mehr geben.